Der richtige Blitzschutz

Schutz für Personen, Gebäude und Geräte

Die Vorgaben für Blitzschutzanlagen in privaten und gewerblichen Gebäuden sind nicht immer ganz klar. Daher lohnt es sich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, der Ihnen bei der Bestimmung der besten Blitzschutzanlage hilft und für Sie die Planung übernimmt. Denn auch wenn eine Blitzschutzanlage für Ihr Gebäude nicht zwingend notwendig ist, ist es dennoch empfehlenswert um Personen, elektrische Geräte und das Gebäude selbst zu schützen.

Die Planung des Blitzschutzes

Eine Blitzschutzanlage zu planen ist eine sehr individuelle Angelegenheit, da sich jedes Gebäude unterscheidet und Faktoren wie Standort, Bausubstanz und Umgebung eine wichtige Rolle spielen. Auch das Alter der elektrischen Leitungen im Gebäude müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Wir von Elektro Uhlenbusch GmbH sind einer der Spezialisten in [ORT] für die Planung und Installation eines Blitzschutz und beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Äußerer und innerer Blitzschutz 

Viele glauben, eine Mehrfachsteckdose mit Überspannungsschutz reicht, um die teuren Geräte vor einem Blitzschlag zu schützen. Ein Irrglaube – um Ihre Geräte vor einem Blitzschlag zu schützen, müssen der äußere und innere Blitzschutz aufgebaut werden. 

Äußerer Blitzschutz 
Der äußere Blitzschutz besteht aus einer sogenannten Fangeinrichtung, einer Ableitungs- und Erdungsanlage. Bei einem Blitzschlag leitet die Fangeinrichtung die Blitzströme durch die Ableitungsanlage in die Erde und schützt das Gebäude so vor Schäden und Bränden. 

Innerer Blitzschutz 
Der innere Blitzschutz schützt Personen und Geräte im Haus vor Blitzströmen, die durch einen direkten Einschlag, einen Einschlag in Zuleitungen wie Energie- oder Telefonleitungen oder einen Einschlag in der näheren Umgebung in die Elektroinstallationen in Ihrem Gebäude gelangen. Er reagiert durch einen Potentialausgleich und den Überspannungsschutz schnell auf die hohen Spannungen und reduziert diese.

Dann ist eine Blitzschutzanlage Pflicht

In der Sonderbauverordnung ist klar definiert, für welche Gebäude ein Blitzschutz Pflicht ist. Dazu gehören „Gebäude mit Verkaufsstätten“ (MVKVO, § 19), Versammlungsstätten, Hochhäuser, Schulen und Krankenhäuser, sowie Gebäude mit einer Grundfläche von über 1.600 m2 (ausgenommen Wohngebäude und Garagen). Unsere Spezialisten beraten Sie gerne ausführlich zu den gesetzlichen Vorgaben zum Blitzschutz und führen für Sie eine Bedarfsanalyse bei Ihrem Gebäude durch.

Elektro Uhlenbusch GmbH bietet Ihnen einen umfassenden Service in [ORT] für Ihre Blitzschutzanlage. Unser Service umfasst alles von Planung bis zur Instandhaltung: 

  • Planung des äußeren und inneren Blitzschutz unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und Normen 
  • Bedarfsanalyse und Beratung basierend auf Ihrer Immobilie 
  • Beschaffung und Installation aller nötigen Komponenten
  • Instandhaltung und Wartung, auch von bereits vorhandenen Anlagen

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Gespräch! 

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